Förderrichtlinien
Die Antragsfrist der kommenden Förderphase für Projekte im Rahmen des Lokalen Aktionplanes OPR ist der 29.05.2009.
Der Landkreis OPR hat zur Erstellung des Lokalen Aktionsplans (LAP) eine Regionalkonferenz und Experteninterviews durchgeführt. Ausgangspunkt war dabei ein Standbild über Entwicklungen, Potentiale und Aktivitäten in dem Landkreis. Die Ergebnisse haben Einzug in den Aktionsplan für Ostprignitz-Ruppin gehalten. Die Aussagen dieses Lokalen Aktionsplans (im folgenden sind die wichtigsten Passagen abgedruckt) und insbesondere die Zielvorstellungen müssen von möglichen Antragstellern für Einzelprojekte im Landkreis berücksichtigt werden. Der Begleitausschuss wird auf der Grundlage dieser Vorgaben und der Plausibilität des Antrages über Förderungen entscheiden.
Besondere Vorgaben
Die maximale Förderung eines Einzelprojektes darf die Summe von 20.000 € für ein Jahr nicht überschreiten.
Der Begleitausschuss weist darauf hin, dass künftigen Anträgen eine Stellungnahme der Gemeindeverwaltung oder einer im Sozialraum agierenden Netzwerkgruppe beigefügt werden soll. Das soll gewährleisten, dass die Gemeinden und Sozialräume über Projektaktivitäten möglichst früh informiert werden und ihr Interesse bzw. Unterstützung für das Projekt bekunden können.
Im Hinblick auf die Erfordernisse des LAP`s und der komplexen Förderungsbedingungen bietet die Koordinierungsstelle Beratungsgespräche für Antragsteller an. Dazu bitte Termine mit der Koordinierungsstelle vereinbaren.
Als Träger von Einzelprojekten kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen, die nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit tätig sind in Betracht. Bei Gruppen, die selbst nicht rechtsfähig, deren Mitglieder aber rechtsfähige Organisationen sind, muss eine dieser Organisationen den Antrag für das Einzelprojekt stellen und somit die Verantwortung übernehmen.
Grundsätzlich sollten Einzelprojekte nur einmal durchgeführt werden. Erfahrungen und Ergebnisse aus der Umsetzung sollten danach von Regelstrukturen bzw. durch zivilgesellschaftliche Strukturen übernommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können Einzelprojekte ein weiteres Mal durchgeführt werden (z.B. besondere Zielgruppen und/oder hohe Nachfrage).
Projektideen, die beantragt werden, sollten sich einem der Ziele des LAP´s zuordnen lassen:
Leitziel 1
Kinder und Jugendliche orientieren sich an demokratischen Regeln und lehnen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt ab
Mittlerziele
Die Familien erfahren Unterstützung bei der Werteerziehung und der Entwicklung eigener sozialer Kompetenzen, um die Kindesentwicklung zu verbessern. Dabei werden vor allem innovative, erfolgversprechende Zugänge zu den Familien berücksichtigt, um weitere Stigmatisierungen der Zielgruppe zu vermeiden. Kita und Elternhaus arbeiten zusammen. An den Schulen ist Gewaltfreiheit eingekehrt und das Lernklima verbessert. In der Schule existiert demokratische Teilhabe und Mitbestimmung für die SchülerInnen. Schule arbeitet mit außerschulischen Partnern zusammen. Politische Gremien sind sensibilisiert für die Anliegen der Jugend. Die Bürger erkennen, welche rechtsextremistischen Organisationen sich hinter bestimmten Angebote verbergen. Rechtsextrem gefährdete Jugendliche werden in qualifizierten Projekten reintegriert.
Handlungsziele
Elterntraining und Familienbildung setzt frühzeitig vor der Elternschaft, auch in der Schule, ein. ErzieherInnen werden mit weiterentwickelten pädagogischen Konzepten fortgebildet. Der Landkreis setzt ein ganzheitliches Konzept gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit auf der Grundlage der Antibullyingstrategie von Olweus an Schulen und Kitas um. LehrerInnen und AusbilderInnen sind durch Fortbildung im Stande Inhalte wie interkulturelles Lernen, globales Denken und Vernetzung in den Unterricht einzuflechten. Schule und außerschulische Jugendarbeit informieren sich gegenseitig über Problemfelder und unterstützen sich gegenseitig bei ihren Aktivitäten. Lehrkräfte und AusbilderInnen werden im offenen und sicheren Umgang mit dem Thema Rechtsradikalismus fortgebildet. Politische und kulturelle Bildung offerieren jugendgerechte Konzepte, die den Umgang des Einzelnen mit Rechtsextremismus, das geschichtliche Bewusstsein und die gewaltfreie Kultur bei den Jugendlichen stärken. Die BürgerInnen können sich in Veranstaltungen oder über Medien informieren, welche rechtsextremistischen Organisationen sich hinter bestimmten Angebote verbergen.
Des weiteren werden Projektideen gewünscht, die die Netzwerke für Eltern stärken, die bestehenden Beratungssysteme für Eltern verbessern und die Eltern dazu motivieren, an Aktionen der Kitas / Schulen mitzuarbeiten.
Als Handlungsziel werden zudem zielgruppenadäquate (Bildungs-)Angebote für bildungsferne Jugendliche angesehen.
Aber auch die Bedingungen für Qualität in der Arbeit mit Jugendlichen sollen befördert werden, z.B. durch Projekte, die auf Einzelförderung oder kleinere Gruppen zielen, damit individuelle Förderung erfolgen kann, durch Diskussionsforen über die Gewährleistung von Kontinuität in der Jugendarbeit, durch Handlungsräume zur Ausarbeitung von Kooperationsbezügen zwischen Jugendarbeit und Polizei.
Leitziel 2
Die BürgerInnen wissen um die Bedeutung von Migration und Tourismus als Wirtschaftsfaktoren und lehnen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus ab.
Mittlerziele
Aufklärung über den Status der MigrantInnen und AsylbewerberInnen schafft bei den MigrantInnen selbst und in der Bevölkerung Rechtssicherheit und Akzeptanz. Institutionen, Behörden, Krankenhäuser und Tourismusverbände sind auf Anliegen und Bedürfnisse der MigrantInnen und Gäste gut vorbereitet.
Handlungsziele
In den Schulen werden Lernanlässe zu den Themen Vielfalt und Differenz, nicht nur mit Menschen anderer Herkunft, ermöglicht. Interkulturelle Begegnung in Form von Schüleraustausch/Auslandsreisen und Begegnung zwischen den Generationen (Feste, Veranstaltungen) werden in Schule und Freizeit (Feuerwehren, Vereine, Jugendclubs) organisiert. Sicht der Opfer von rechtsradikalen Übergriffen findet durch Veranstaltungen und Presse Eingang in die Öffentlichkeit. Menschen werden kontinuierlich in unterschiedlicher Form über den Status von AsylbewerberInnen und MigrantInnen informiert. Menschen werden über Tourismusbeeinträchtigung durch Fremdenfeindlichkeit aufgeklärt. Die außerschulische politische und kulturelle Bildung bietet Seminare zum interkulturellen Lernen und interkulturelle Begegnung an.
Mögliche Zielgruppen
BürgerInnen, die sich im Kampf gegen Rechtsradikalismus engagieren wollen, aber auch BürgerInnen mit Fortbildungsbedarf
Menschen mit massiven Vorurteilen
MigrantInnen, die im Landkreis (auch vorübergehend) leben und ihre Erfahrungen einbringen
SchülerInnen aller Altersklassen an Schulen, als Teilnehmer von politischer Bildung
Kinder in Kitas
Eltern, vor allem junge Eltern, die ihre Erziehungskompetenz stärken wollen, sowie Eltern mit verhaltensauffälligen Kindern
ErzieherInnen als wichtige MultiplikatorInnen in der Kita-Arbeit. Sie müssen in die Lage versetzt werden kindliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu bemerken und gegenzusteuern
LehrerInnen als MultiplikatorInnen in der Schule werden sie fortgebildet, um sie in Umgangsweisen mit Rechtsradikalismus zu stärken, um Maßnahmen im Rahmen der ganzheitlichen Strategie Anti-Bullying / Demokratielernen / Konfliktlösung in den Schulen stärker zu verankern
Verantwortliche in Vereinen, die Sach- und Personalentscheidungen treffen
Verantwortliche in Wirtschaftsbetrieben, die sich gegen rechtsradikale Tendenzen positionieren
Mit Gender Mainstreaming wird eine Strategie bezeichnet, um unterschiedliche Ausgangslagen und möglicherweise unterschiedliche Wirkungen von Maßnahmen auf Männer und Frauen systematisch zu berücksichtigen. Werden bei diesem Vorgehen Benachteiligungen festgestellt, sind "Frauenpolitik" bzw. "Männerpolitik" die einzusetzenden Instrumente, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken (siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend, 2004). Für die Jugendhilfe gilt das entsprechend.
Die Gleichstellung von Jungen und Mädchen, bzw. Männern und Frauen wird bei der Umsetzung des Lokalen Aktionsplans beachtet.
Berücksichtigt wird die personelle Besetzung der Koordinierungsstelle, die personelle Zusammensetzung des Begleitausschusses die Öffentlichkeitsarbeit die Verteilung der Mittel an Projekte bei der Förderentscheidung.


